Im nachstehenden Menü finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Erwerb von Anmeldekennungen und zur Funktion der Eingangsunterweisung. Können Sie die gesuchte Antwort nicht finden? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
GPI ist die niederländische Abkürzung für Generische Torinstruktion. Die GPI wird für den Zugang zu einer Baustelle der teilnehmenden Bau- und Installationsunternehmen innerhalb des GCVB benötigt.
Die GPI ist seit dem 1. April 2019 auf den Baustellen der teilnehmenden Bau- und Anlagenunternehmen innerhalb des GCVB-Kodex (Governance Code Veiligheid Bouw) verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Mitarbeiter von (Haupt-)Auftragnehmern, Subunternehmern sowie Zeitarbeiter und Lieferanten, die auf der Baustelle (nach der Sicherheitshinweistafel) Arbeiten verrichten bei allen Projekten einen GPI-Nachweis haben, damit sie Zutritt zur Baustelle erhalten. Am Tor wird überprüft, ob ein Mitarbeiter das GPI-Zertifikat besitzt.
Wenn Sie nur zu Besuch kommen (immer nur in Begleitung eines Mitarbeiters) brauchen Sie die GPI nicht durchzunehmen. Es empfiehlt sich jedoch, außer Anweisungen Ihres Begleiters zu befolgen, sich vorher die Sicherheitsunterweisung für Besucher der Baustelle anzusehen. Die Sicherheitsgefährdungen und Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle werden darin behandelt. Diese Unterweisung finden Sie auf der Startseite dieser Website. (Klicken Sie `Home’ an und `Ich bin Besucher’.) Nachdem Sie sich diese Unterweisung angesehen haben können Sie die `Bestätigung der Kenntnisnahme’ herunterladen und unterschreiben.
Die GPI ist Vorschrift, sobald Sie die Baustelle oder einen Sperrbereich (Verkehrsabsperrung) betreten (meistens wird dies mit einer Hinweistafel mit Sicherheitsvorschriften angezeigt). Bei Warenzustellung vor dem Bauzaun der Baustelle ist die GPI nicht erforderlich.
Ja, jeder der (kürzer oder länger) auf einer Baustelle arbeitet muss ein GPI-Zertifikat besitzen. Waren liefern, Be- und Entladen sind auch (gefährliche) Tätigkeiten. Es geschehen dabei noch viele Unfälle wie Kollisionen. Jeder hat zur Verbesserung des Sicherheitsbewusstseins beizutragen. Das GPI-Zertifikat ist auf jeder GPI-Baustelle gültig.
Ja, jeder der (kürzer oder länger) auf einer Baustelle arbeitet muss ein GPI-Zertifikat besitzen. Arbeiten vorbereiten, sich besprechen, beraten und koordinieren sind auch Tätigkeiten. Jeder hat zur Verbesserung des Sicherheitsbewusstseins beizutragen. Möglicherweise gehen Sie darin mit gutem Beispiel voran.
Als Arbeitnehmer für einen Netzbetreiber sind Sie von der GPI freigestellt. Sie absolvieren (oder haben absolviert) die Sicherheitsunterweisung von Netbeheer Nederland. Als Mitarbeiter eines Auftragnehmers der für einen Netzbetreiber arbeitet, haben Sie diese Freistellung nicht und müssen die GPI absolvieren, wenn dies verlangt wird.
Die GPI ist eine Ergänzung zur VCA. Die GPI ist eine Toreinweisung zum Betreten einer Baustelle der teilnehmenden Bau- und Installationsfirmen innerhalb des GCVB, SCC ist eine umfassende Sicherheitseinweisung. Es gibt Überschneidungen zwischen den Themen, aber die Ausarbeitung ist unterschiedlich. Ziel der GPI ist es, das Bewusstsein für die Sicherheitsrisiken auf der Baustelle und das sichere Arbeiten einheitlich zu verbessern.
Alle, die Arbeiten auf einer Baustelle durchführen, müssen ein GPI-Zertifikat besitzen. Auch zur Überlassung eingestellte Mitarbeiter. Ihr Arbeitgeber bezahlt Ihr GPI-Zertifikat. Sie stehen ja bei Ihrem Arbeitgeber auf der Lohnliste. Für Zeitarbeiter ist das also nicht notwendigerweise die Partei für die man tatsächlich tätig ist. Der Hauptauftragnehmer ist verantwortlich für die Sicherheit auf und den Zutritt zu der Baustelle. Der Hauptauftragnehmer wird zum Beispiel vertraglich von Zeitarbeitsfirmen ein GPI-Zertifikat der Mitarbeiter verlangen.
In Ihrem Konto können Benachrichtigungen mit Informationen über die GPI, die Webanwendung und andere Neuigkeiten erscheinen. Wenn Sie auf das Symbol der Benachrichtigungsglocke klicken, können Sie dort auf die Benachrichtigung klicken, um sie zu lesen. Hier sehen Sie alle Benachrichtigungen, die an Sie gesendet wurden. Dies können maximal die 99 neusten Benachrichtigungen sein.
Sie haben 3 verschiedene Profile für den GPI:
- Unternehmen: für GPI-Unternehmensleiter (und Selbständige).
- Kandidat: für jemanden, der den GPI selbst erstellt (z. B. Selbständige).
- Gatekeeper: für jemanden, der die gleichen Rechte wie der GPI-Firmenadministrator hat, mit Ausnahme von Rechnungsstellung, Webshop, Ändern von Firmendaten und Erstellen von Gruppen.
Sie können ein oder mehrere Profile haben. Je nach ausgewähltem Profil sehen Sie die Benachrichtigungen, die für dieses Profil veröffentlicht wurden. Auf diese Weise sind die an Sie gesendeten Informationen immer relevant! Eine Benachrichtigung kann sich auch auf Lernmaterialien wie Blogs, Downloads oder Videos beziehen. Diese sind an dem blauen Pfeil auf der rechten Seite der Benachrichtigung zu erkennen.
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Wenn Sie sich bei Ihrem GPI-Konto anmelden, sehen Sie links neben Ihrem Namen das Bild einer Glocke. Wenn Sie darauf klicken, gelangen Sie zu den Benachrichtigungen.
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